Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.01.2026
Löschungsankündigung
01.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.05.2022
Termine
09.10.2018
Entscheidungen im Verfahren
06.06.2018
Termine
21.03.2017
Termine
09.03.2016
Termine
26.05.2015
Entscheidungen im Verfahren
02.02.2015
Eröffnungen
23.01.2015
Sicherungsmaßnahmen
20.11.2014
Sicherungsmaßnahmen
19.11.2014
Sicherungsmaßnahmen
09.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
13.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
04.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
24.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
17.12.2009
Kapitalherabsetzung
07.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
15.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006